Freiheit und Abenteuer

Jedermannsrecht

In Finnland und den anderen nördlichen Staaten ist es Teil der Kultur sich in der Natur frei zu bewegen, Pilze zu sammeln und Beeren zu pflücken. Die Jedermannsrechte in sind hier umfassender ausgelegt als in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Was neben der Kultur auch auf die Bevölkerungsdichte und den Waldbestand sowie unterschiedliche Besitztumsrechte zurück zuführen ist.

Die Jedermannsrechte geben allen, sich in Finnland aufhaltenden Personen das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen und diese zu nutzen, unabhängig davon, wer das Land besitzt oder darüber verfügt. Die Nutzung der Jedermannsrechte sind für alle frei und fordern keine Erlaubnisse. Die Jedermannsrechte beinhalten aber auch die Forderung nach Schadensfreiheit, Ungestörtheit und nach dem Schutz der Natur.

Jedermann darf:

  • Man darf sich in der Natur zu Fuß, per Fahrrad, auf dem Pferd oder auf Skiern, mit Ausnahme von Hofbereichen sowie solchen Feldern;Anpflanzungen und Wiesen, die durch das Betreten Schaden nehmen können,frei bewegen.
  • Man darf sich vorübergehend, auf solchen Gebieten wo das Betreten erlaubt ist, mit ausreichendem Abstand zu Wohnbereichen aufhalten, Zelten und Lagern.
  • Man darf Beeren, Pilze und Blumen in der Natur sammeln und pflücken.
  • Man darf angeln und eisangeln
  • Man darf sich frei mit Booten auf dem Wasser bewegen, schwimmen, sich waschen und sich frei auf dem Eis bewegen.

 

Jedermann darf nicht:

  • Man darf anderen keinen Schaden zufügen oder sie stören.
  • Man darf nicht Vogelnester oder Vogelbrut stören oder ihnen Schaden zufügen.
  • Man darf nicht Rentiere oder anderes Wild stören oder ihnen Schaden zufügen.
  • Man darf nicht auf fremden Boden Bäume fällen, wachsende Bäume beschädigen, getrocknete oder gefällte Bäume, Äste, Moos und andere Pflanzen entfernen oder beschädigen.
  • Man darf auf fremden Boden, ohne zwingenden Grund, kein offenes Feuer machen.
  • Man darf nicht den Hausfrieden, durch zelten und lärmen, in der Nähe von Wohnbereichen stören.
  • Man darf nicht die Umwelt verschmutzen.
  • Man darf nicht, ohne Erlaubnis des Grundbesitzers auf dessen Gelände mit Motorfahrzeugen fahren.
  • Man darf nicht ohne entsprechende Erlaubnis fischen und jagen.

 

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